Hilfsmittel
In Deutschland ist NightWatch als Hilfsmittel seit dem Frühjahr 2024 im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet.
Die Nummer ist 21.46.01.0005
Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittelversorgung gegenüber ihrer Krankenkasse (§ 33 SGB V). Die Krankenkassen realisieren diesen Versorgungsanspruch im Rahmen des Sachleistungsprinzips, indem sie Verträge gemäß § 127 SGB V mit Hilfsmittelleistungserbringern schließen. Dabei müssen die Krankenkassen die Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses (§139 SGB V) an die Qualität der Hilfsmittel und der Versorgung den Verträgen zugrunde legen.
Deutschland
Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Wenn die Kostenübernahme genehmigt wird, liefern wir Ihnen das Hilfsmittel nach Rücksprache mit Ihnen aus und klären Sie über die Anwendung auf. Bei der Antragstellung können wir Ihnen gerne behilflich sein.
Wir können bei allen gesetzlichen Krankenkassen Anträge einreichen.
Beachte: Bei allen privaten Krankenkassen müssen Sie derzeit den Antrag selbst einbringen, Dazu benötigen Sie einen Kostenvoranschlag von uns.
Österreich
Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Wenn die Kostenübernahme genehmigt wird, bestellen Sie die NightWatch bei uns mit Vorauskasse. Wir liefern die NightWatch zu Ihnen und klären Sie ausführlich über die Anwendung auf. In Verbindung mit einem Antrag auf Kostenerstattung beraten wir Sie gerne.
Beachte: In Österreich können Ärzte/Krankenhäuser oder Sie selbst den Antrag einbringen. Dazu benötigen Sie einen Kostenvoranschlag von uns.
Bitte füllen Sie die dazu notwendigen Felder aus und laden die Verordnung des Arztes hoch, wenn Ihnen diese vorliegt. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und senden Ihnen den Kostenvoranschlag zu.
Schweiz
Sie können derzeit bei der IV-Stelle ein Kostengutsprachegesuch stellen.
Hier ist der Link zu einem neutralen Kostengutsprache-Formular der SGV/SSMC.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig mit Ihren Daten aus und laden Sie alle verordnungsrelevanten Dokumente wie: Verordnung bzw. Rezept, Arztbrief (oder sozial-med. Begründung oder den vom Arzt ausgefüllten Antrag) sowie die unterzeichnete Schweigepflichtsentbindung hoch. Wenn die Voraussetzungen für einen Antrag erfüllt sind, stellen wir in Ihrem Namen einen Antrag auf Kostenerstattung und informieren Sie darüber. Sollten Informationen nicht ausreichend oder fehlerhaft sein, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
E-mail: erik@nightwatchepilepsy.com
Tel. +41 (0)79 402 1992 (für die Schweiz)
Sie können gerne auch hier Ihre Daten für Kontaktaufnahme und einen Kostenvoranschlag hochladen, wir werden diese dann an unseren Vertragspartner weiterleiten.